So dürfen Helfer Einsatzfahrzeuge auch ohne LKW-Führerschein bedienen
Wir kennen sie alle aus dem Straßenverkehr: Rettungswägen, die mit Blaulicht und Martinshorn im dichten Stadtverkehr zu einem Einsatz unterwegs sind. Um genau das tun zu dürfen, müssen die Fahrer eine Sonderfahrerlaubnis, den so genannten „Helferführerschein“, besitzen. Fünf Frauen und fünf Männer von der BRK-Bereitschaft Oberstaufen absolvierten gerade die mehrtägige Zusatzausbildung, welche zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t berechtigt. Ausbilder Christian Mayer erklärt, was…